Das war keine gute Idee: Im Februar machte sich ein Sechstklässler in Niedersachsen einen Spaß daraus, sich unter dem Namen seiner Klassenlehrerin in einem Single-Chat einzuloggen und andere User anzupöbeln. Das funktionierte so gut, dass in der Singlebörse bald die Namen von fünf Lehrkräften seiner Schule auftauchten. Dort ging es hoch her, denn mit sexuellen Begriffen und Unterstellungen wurden andere Lehrer beleidigt und beschimpft.
Das allerdings war dann doch zu auffällig, ein Lehrer entdeckte den Betrug und informierte den Schulleiter. Der druckte alle in Frage kommenden Beiträge in den Profilen aus - und der Lehrer erstattete Anzeige.
Der Junge beteuerte gegenüber der Polizei, die Userprofile nicht allein gefälscht zu haben. Auch Schüler aus der achten und neunten Klasse seien daran beteiligt gewesen. Er habe im Chat nur Wörter wie "hässlich" und "doof", aber keine Äußerungen mit sexuellem Inhalt verbreitet. Die Namen seiner Mittäter wollte der Schüler allerdings nicht nennen, weil die ihn bedroht hätten.
Die Klassenkonferenz entschied daraufhin, ihn an eine andere Realschule zu überweisen. Zudem wurde der sofortige Ausschluss des Jungen vom Unterricht angeordnet. Der Junge und seine Eltern klagten zwar gegen den Schulverweis, doch das Verwaltungsgericht Hannover wies den Antrag ab und gab der Schule Recht: Die Richter im Verhalten des Zwölfjährigen eine grobe und schwer wiegende Pflichtverletzung.
Er habe gegen das Recht der Lehrer auf Privatsphäre verstoßen. Die Lehrkräfte seien durch die abfälligen und teilweise obszönen Äußerungen "der Lächerlichkeit und dem Gespött" ausgesetzt gewesen. Die Verweisung des Jungen an eine andere Schule sei deshalb angemessen